Hinweis zum Pflegestärkungsgesetz 2015

Die Leistungen für Tages- und Nachtpflege (teilstationäre Pflege) werden ausgebaut!

Bisher wurden die Inanspruchnahme von Tages-/Nachtpflege und die ambulanten Pflegeleistungen (Pflegegeld und/oder ambulante Sachleistungen) zum Teil aufeinander angerechnet. Das ändert sich: Wer ambulante Sachleistungen und/oder Pflegegeld bekommt, kann künftig Tages- und Nachtpflege daneben ohne Anrechnung voll in Anspruch nehmen. Damit steht deutlich mehr Geld für Betreuung zur Verfügung.

Hier können Sie sich Informationen zum Pflegestärkungsgesetz herunterladen

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Stufe der PflegebedürftigkeitLeistungen ab 2015 pro Monat
(Angaben in Euro) bis zu
Pflegestufe 0 (mit Demenz*)231
Pflegestufe I468
Pflegestufe I (mit Demenz*)689
Pflegestufe II1144
Pflegestufe II (mit Demenz*)1298
Pflegestufe III1612
Pflegestufe III (mit Demenz*)1612